(1) Das obligatorische Erstgespräch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist kostenfrei.
(2) Sofern vom Auftragnehmer gefordert, ist vor Angebotserstellung die Briefing-Vorlage auszufüllen.
(3) Der Auftrag gilt als erteilt, sobald die schriftliche Bestätigung über die Annahme des Angebots und die Anzahlung eingegangen ist.
(4) Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfanges durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.
(5) Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden. Bis dahin erbrachte Leistungen werden an den Auftraggeber übermittelt und die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleisteten Arbeitsstunden in Rechnung gestellt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht einer außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(6) Der Auftragnehmer hat nach einer Kündigung sämtliche Unterlagen, Dokumente etc. dem Auftraggeber zurückzugeben. Ebenso ist er verpflichtet, sämtliche Daten, die er von dem Auftraggeber erhalten hat, zu löschen, es sei denn, es bestehen rechtliche oder steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die für die Umsetzung des Auftrages übermittelten Grafiken, Texte und Unterlagen keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Auftragnehmer haftet nicht bei allfälligen Verletzungen dieser Rechte. Die Verantwortung liegt allein beim Auftraggeber. Ferner stellt der Auftraggeber die für die Realisierung des Projektes benötigten Informationen und Dateien fristgerecht zur Verfügung. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, bei Erhalt finaler Daten, für beispielsweise Printmedien, diese genau zu prüfen. Die Dateien enthalten die Dateiendung !-RZ“. Der Auftragnehmer kann für Fehler in der, schriftlich vom Auftraggeber, freigegebenen finalen Datei nicht haftbar gemacht werden.
Angebote vom Auftragnehmer sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im Angebot des Auftragnehmers genannten Honorare. Es wird nach Stundensatz abgerechnet. Dieser beträgt 55,00 € zzgl. MwSt.
Der Auftragnehmer hat eine Übersicht zu erstellen, welche Tätigkeiten er erbracht hat und welche Zeit diese in Anspruch genommen haben. Die Zeiterfassung erfolgt sekundengenau über die Software Toggle Track. Diese Übersicht ist jeweils mit der Rechnung an den Auftraggeber zu übersenden.
Die Rechnungsstellung an den Auftraggeber erfolgt durch den Auftragnehmer nach Fertigstellung des Auftrages mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen. Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Für Projekte, die über einen Zeitraum vom 30 Tagen ausgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, Zwischen- oder Teilrechnungen während des Auftragszeitraumes zu stellen. Aufträge mit fortlaufender und regelmäßiger Betreuung werden durch den Auftragnehmer am Monatsende für den vergangenen Monat in Rechnung gestellt. Mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Rechnungen dem Auftraggeber per E-Mail (im PDFFormat) über die Software lexoffice zugesandt. Bei Neukunden wird eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Angebotspreises fällig. Der Auftrag von Neukunden gilt erst als erteilt, wenn das Angebot schriftlich bestätigt und die Anzahlung eingegangen ist.
Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung bis spätestens 7 Tage ab Rechnungsdatum und ohne Abzug fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % und Mahngebühren in der Höhe von 4,- Euro pro Mahnung in Rechnung gestellt.
Bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung bleibt diese im Besitz des Auftragnehmers. Die Herausgabe der Projektdateien, beispielweise .psd oder .ai Dateien sind, sofern im Angebot nicht ausdrücklich erwähnt, nicht Bestandteil dessen und werden gesondert abgerechnet.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird das Projekt dem Auftraggeber vor der Fertigstellung als Entwurf zur Begutachtung vorgelegt. Nach dessen Einverständnis und etwaigenKorrekturen wird das Projekt vollendet. Im Angebotspreis ist eine Korrekturschleife inklusive. Weitere Korrekturen werden nach Arbeitsstunden abgerechnet. Dem Auftraggeber werden die Daten auf einem geeigneten Datenträger oder durch das Hochladen auf einem Webserver übergeben. Nach der Übergabe der Projektdaten an den Auftraggeber ist der Auftragnehmer nicht zur Sicherung der Daten verpflichtet.
Nach Vollendung und Übergabe eines Web- oder Designprojektes ist der Auftraggeber zur Abnahme des Projektes verpflichtet, sofern die erbrachte Leistung durch den Auftragnehmer den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Frist für die Abnahme beträgt 7 Tage ab dem Tag der Übergabe. Der Auftraggeber verpflichtet sich das Web- oder Designprojekt zu prüfen und die Funktionen zu testen. Etwaige Mängel sind sofort, spätestens jedoch nach 7 Tage anzuzeigen. Der Auftragnehmer wird die Beanstandungen rasch korrigieren. Das Web- oder Designprojekt gilt als abgenommen und genehmigt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tage ab dem Tag der Übergabe keine Mängel anzeigt. Änderungen nach der Abnahme sind kostenpflichtig.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen stehen. Jede Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Weiters ist der Auftraggeber allein für den Inhalt verantwortlich. Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (zum Beispiel CMS Systeme) entstehen und die nicht ursächlich von dem Auftragnehmer stammen, wird von dem Auftragnehmer keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Auftraggeber selbst für ein eine Datensicherung verantwortlich.
personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert. Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter den Vorgaben der Verordnung 2016/679 der EU – die sogenannte Datenschutzgrundverordnung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine während der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit hinsichtlich der Vertragsinhalte und über Kenntnisse, die während der Vertragsabwicklung erworbenen wurden.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.